Corona-Kurzarbeit wird um drei Monate verlängert

Die Sozialpartner haben sich auf eine neue Vereinbarung zur Corona-Kurzarbeit geeinigt. ÖGB und Wirtschaftskammer sehen dabei vor, dass die Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch eine höhere Arbeitszeit anordnen können als grundsätzlich vereinbart wurde.

Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmögliche Zeitpunkt am 1.3. begonnen haben, können also mit 1.6. verlängert werden. Mit einer bedeutsamen Neuerung: Während der Kurzarbeit bekommen Arbeitnehmer weiterhin ein Einkommen in Höhe von 80, 85 oder 90% im Vergleich zum ursprünglichen Nettoeinkommen. Wenn nun jedoch in einem Monat mehr Arbeitszeit geleistet wird, als ursprünglich vereinbart wurde, steht für diesen Monat der entsprechend höhere Lohn zu.

Höhere Arbeitszeit anordnen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Dienstgeber also nun eine höhere Arbeitszeit anordnen. Unternehmen müssen künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sieht hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

„Wollen Arbeitslosigkeit verhindern“

Doch genauso wie bisher muss die Arbeitszeit im gesamten Kurzarbeitszeitraum grundsätzlich mindestens zehn Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit betragen. Sie kann  aber auch für einige Wochen aber auch ganz entfallen. Das Corona-Kurzarbeitsmodell hat in den ersten drei Monaten bereits mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert. „Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Wir haben Präzisierungen vorgenommen, die das Modell noch attraktiver machen. Ziel war, ist und bleibt es, Arbeitslosigkeit zu verhindern.“

(meinbezirk.at)

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