Das ist der Gas-Notplan der Regierung

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Befüllung der Erdgasspeicher beschlossen. Ungenutzte Gas-Speicherkapazitäten müssen abgegeben werden und der strategisch wichtige Gasspeicher Haidach in Salzburg soll an das österreichische Gasnetz angeschlossen werden.

Weiters soll die strategische Gasreserve um 7,4 Terawattstunden (TWh) auf 20 TWh aufgestockt werden. Dadurch wäre der Gasverbrauch von zwei Wintermonaten abgedeckt.

Die zusätzliche Gasmenge der strategischen Reserve soll unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit am Markt aus nicht-russischen Quellen stammen. „Die Maßnahme wird die Abhängigkeit von russischem Gas deutlich reduzieren“, sagte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach dem Ministerrat. Österreich ist bei Gas zu 80 Prozent von Russland abhängig, durch die Aufstockung der strategischen Gasreserve mit nicht-russischem Gas soll der russische Anteil laut Gewessler um 10 Prozentpunkte auf 70 Prozent sinken.

Gasspeicher Haidach wird an heimisches Netz angeschlossen

Sämtliche Gasspeicher in Österreich sollen an das österreichische Leitungsnetz angeschlossen werden. Derzeit ist der große Gasspeicher Haidach nur an das deutsche Netz angeschlossen. Betroffene Speicher müssen innerhalb von vier Monaten ab Inkrafftreten einen Antrag auf Netzzugang und Netzzutritt zu stellen. Es sei „nicht länger tragbar“, dass die Gazprom-Tochter GSA in Haidach nicht einlagert, sagte Gewessler. „Wenn nicht Gazprom speichert, dann bekommen auch andere Zugang. Das ist absolut gerechtfertigt.“

Details zu weiteren Verpflichtungen von Gasspeichernutzern und Speicherunternehmen muss der Regulator E-Control noch in einer Verordnung regeln. Gasspeichernutzer werden künftig verpflichtet, ungenutzte Speicherkapazitäten anzubieten oder zurückzugeben. Dies ermögliche es anderen Unternehmen, darauf zuzugreifen und die Speicher zu befüllen, hieß es. Bleiben Speicherkapazitäten systematisch ungenutzt, so sind diese durch das Speicherunternehmen nach vorhergehender schriftlicher Ankündigung zu entziehen.

(OE24)

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