EU leitet mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich sowie fünf weitere EU-Mitgliedstaaten eingeleitet hat.

Grund dafür ist die Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einführung eines elektronischen Zollsystems für die vorübergehende Lagerung im Luftverkehr sowie für nationale Importsysteme.

Der neue digitale Zollrahmen hätte in allen Mitgliedstaaten bis Ende 2023 vollständig in Betrieb sein müssen. Österreich befindet sich nun im Visier der Kommission, da es – ebenso wie die anderen betroffenen Länder – nicht alle erforderlichen Zolldaten vollständig übermittelt hat.

Laut Kommission hätten bestimmte Zollinformationen bis spätestens 1. Januar 2024 über das digitale System SURV3, das von der EU verwaltet wird, an Brüssel übermittelt werden müssen. Stattdessen nutzen die betroffenen Staaten weiterhin veraltete Datenformate oder nur eingeschränkte Datensätze.

Doch das ist nicht der einzige Kritikpunkt aus Brüssel: Die Kommission wirft Österreich zudem Verstöße gegen EU-Vorschriften zum Arbeitsrecht vor.

So enthalte das österreichische Arbeitszeitgesetz laut Kommission „benachteiligende Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in teilverstaatlichten Unternehmen wie Post und Telekom“, insbesondere im Hinblick auf täglichen Mindestruhezeiten, Urlaubsersatzleistungen, Krankheitsregelungen und bezahlten Jahresurlaub. Auch in diesem Fall wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Österreich und die weiteren betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, die EU-Richtlinien vollständig umzusetzen und die Kommission entsprechend zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, folgt der nächste Schritt: ein sogenanntes „mit Gründen versehenes Schreiben“. Kommen die Staaten auch dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben.

Um dies zu vermeiden, fordert die Kommission Österreich und die anderen betroffenen Staaten eindringlich auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften schnellstmöglich an das EU-Recht anzupassen.

Darüber hinaus hat Brüssel laut österreichischen Medien bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich, Deutschland und Ungarn eingereicht – wegen Kompetenzstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Donaukommission. Die drei Länder hätten laut Kommission im Jahr 2021 in der Donaukommission für die Anerkennung von Schiffspapieren gestimmt, obwohl diese Entscheidung dem EU-Recht unterliege.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die mangelhafte Umsetzung der EU-Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei großen Bau- und Infrastrukturprojekten. Die Kommission bemängelt, dass die österreichische Gesetzgebung in diesem Bereich keine ausreichenden Kontrollmechanismen vorsieht.

Nun ist es an Österreich, auf die Vorwürfe zu reagieren, die Rechtsvorschriften zu überarbeiten und seine Umsetzungskraft im Sinne der europäischen Rechtsgemeinschaft unter Beweis zu stellen.

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