Gastroöffnung doch mit Registrierung

Laut Verordnung dürfen Lokale von 5.00 bis 22.00 Uhr offen halten. Tests sind Pflicht – ebenso wie eine Registrierung, die entgegen erster Angaben nun doch kommt.

Nun sind Details für die Gastroöffnung in Wien bekannt. Ein negativer Test ist für den Lokalbesuch künftig Voraussetzung. Gelten werden sowohl ein Antigen-Test als auch ein PCR-Test. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten Monaten an Covid-19 erkrankten und ein ärztliches Attest vorweisen können. Auch Geimpfte sollen, durch Vorweisen des Impfpasses, Getesteten gleichgestellt sein. Das geht aus dem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervor, den das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Freitagvormittag erhielt, berichten die Agenturen.

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sagte, werden die Lokale auch in Wien sowohl drinnen als auch im Freien aufsperren dürfen. Eine Abholung soll auch nach 22.00 Uhr noch möglich sein.

 

 

(dunav.at)

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