Neue Studienrechte

Die Unis sollen im Zuge einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) ein neues Studienrecht bekommen. Einerseits soll von den Studierenden mehr Verbindlichkeit eingefordert werden, skizzierte ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann gestern Abend erste Grundzüge. Andererseits wolle man die Studierbarkeit der Curricula gewährleisten, etwa mit einer Art Prüfungsmonitoring.

Prüfungen sollen beobachtet werden

Dabei solle etwa beobachtet werden, ob Prüfungen auch ordentlich ablaufen. „Gibt es Prüfungen, die über Gebühr negative Ergebnisse bringen? Laufen sie fair ab, gibt der Prüfende auch Feedback, was gut gelungen ist und was nicht?“, so Faßmann im Club der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten.

Demnächst soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Universitätenkonferenz (uniko) sowie der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zum Studienrecht ihre Arbeit aufnehmen. Details nannte er noch nicht – zuletzt im Gespräch waren etwa eine Reduktion der Zahl der Prüfungsantritte und eine Beschränkung der Zahl der gleichzeitig inskribierbaren Studien. Skeptisch zeigte sich uniko-Präsidentin Sabine Seidler bezüglich des Monitorings: „Wer soll da was monitoren?“

Sorge bei prüfungsaktiven Studien

Die uniko-Präsidentin zeigte sich auch besorgt wegen der Zahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien. In ihren Leistungsvereinbarungen mit dem Bund haben die Universitäten festgeschrieben, dass sie diese heuer um einen bestimmten Prozentsatz steigern müssen – ansonsten droht eine Budgetreduktion. Als prüfungsaktiv betrieben gilt ein Studium, wenn im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von 16 ECTS abgelegt wurden.

Ein Absehen von der Vorgabe der Steigerung der Prüfungsaktivität kommt für Faßmann jedoch nicht infrage. „Grundsätzlich ist eine Vereinbarung einzuhalten.“ Allerdings würden Gelder, die für die Unis reserviert sind, diesen erhalten bleiben. Denkbar sei etwa eine Umverteilung.

Umbau der STEOP?

Änderungen kann sich Faßmann unterdessen bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) vorstellen. Diese könnte etwa fächerübergreifend gestaltet werden – etwa gemeinsam für Geografie, Meteorologie, Geophysik und ähnliche Fächer.

Neu gefasst werden sollen nach Ansicht Seidlers und Faßmanns auch die Bestimmungen zum Studienzugang. „Es ist eine Riesenherausforderung, sich da mit beschränkten und nicht beschränkten Studien zurechtzufinden. Da gehört eine Systematisierung hinein“, so Seidler. „Ein geregelter Zugang heißt ja nicht ein beschränkter Zugang. Man muss wissen: Was muss ich erfüllen, um eine Zulassung zum Studium zu bekommen.“

Noch keine Zahlen zu Forschungsfinanzierung

Faßmann sprach auch über das Forschungsfinanzierungsgesetz. Er bekannte sich zum „Forschungsland Österreich“. Zahlen stehen aber nach wie vor nicht fest. Bereits die ÖVP-FPÖ-Regierung plante ein Forschungsfinanzierungsgesetz, um den Förderagenturen und Forschungseinrichtungen Planungssicherheit zu geben.

Allerdings konnten sich die beiden Parteien nicht auf die nötigen Summen einigen, dann zerbrach die Regierung. Später schickte die Beamtenregierung ein „Forschungsrahmengesetz“ in Begutachtung – erneut ohne Budgetzahlen.

(orf.at/Agenturen)

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