Nicht alle sperren am Marienfeiertag auf

Am 8. Dezember begeht die katholische Kirche das Hochfest Mariä Empfängnis. Einzelhandelsgeschäfte dürfen seit 1995 laut einer kollektivvertraglichen Vereinbarung am Marienfeiertag – sofern er auf einen Wochentag fällt – von 10 bis 18 Uhr offen halten. Heuer nutzen das nicht alle. Wer sich auf den Weg in den Supermarkt und die Drogerie macht, könnte vor verschlossenen Türen stehen. Denn hier bleibt die Mehrheit zu.

„Der Feiertag am 8. Dezember ist traditionell ein starker Shopping-Tag im Weihnachtsgeschäft. Nicht umsonst wird er auch als ‚fünfter Einkaufssamstag‘ bezeichnet“, hob Margarete Gumprecht, die Obfrau der Sparte Handel in der Wiener Wirtschaftskammer, hervor. Die große Mehrheit der Wiener Händler wird von der Möglichkeit zum Aufsperren gebrauch machen, hieß es. Dies habe ein Rundruf der Kammer ergeben.

Dass der 8. Dezember heuer ein Donnerstag ist, sorgt in der Branchenvertretung für Freude. „Das traditionell starke dritte Einkaufswochenende fällt heuer optimal und lockt viele Besucher für ein verlängertes Wochenende nach Wien“, sagte Gumprecht. Ob ein Händler am Marienfeiertag aufsperrt, sei von vielen Faktoren abhängig, betonte sie: „Natürlich entstehen etwa beim Personal Zusatzkosten, gleichzeitig wird aber auch Umsatz generiert.“ Es sei eine einzelbetriebliche Entscheidung, ob man das Geschäft aufsperre oder nicht.

Dagegen haben sich heuer die meisten Lebensmittelhändler und Drogerien entschieden. Der Rewe-Konzern hat angekündigt, dass Filialen von Billa, Billa Plus, Penny und Bipa bundesweit geschlossen bleiben, falls es sich nicht um Standorte mit Betriebspflicht handelt. Eine solche gibt es etwa in Einkaufszentren oder auf Bahnhöfen.

Auch die Diskonter Hofer und Lidl haben bereits mitgeteilt, alle Filialen in Österreich morgen zu schließen. Die Drogeriemarktkette dm öffnet ihre Standorte großteils ebenfalls nicht. Einen anderen Weg geht Spar. Am Feiertag sind jedenfalls die Interspar-Märkte offen. Das gilt auch für ausgewählte andere Standorte der Supermarktkette.

Im Möbelhandel sind Filialen der große Ketten – etwa XXXLutz oder Leiner – geöffnet. Auch der Besuch in Baumärkten ist möglich, Betrieb herrscht etwa bei Bauhaus oder Hornbach. Auch der Einkauf bei Sporthändlern ist mit wenigen Ausnahmen möglich.

Die Gewerkschaft GPA zeigte sich über die Entwicklung bei Handelsunternehmen wie Rewe, Hofer oder Lidl erfreut. Man sehe sich in den eigenen Forderungen bestätigt, hieß es in einer Aussendung. Zugleich hoffe man, dass sich immer mehr Betriebe dem Trend anschließen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Christentum und Sozialdemokratie (ACUS) sprach sich am Mittwoch ebenfalls gegen Ladenöffnungen am Marienfeiertag aus. Der 8. Dezember müsse als Feiertag erhalten und in seiner Bedeutung mit neuem Leben erfüllt werden, hielt man fest.

Zuschläge und Zeitausgleich

Für den Feiertag sind Zuschläge und Zeitausgleich für die Beschäftigten fällig. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen laut Wirtschaftskammer einen Monat im Voraus darüber informiert werden, wenn sie am 8. Dezember eingesetzt werden sollen. Sie haben das Recht, die Beschäftigung am 8. Dezember binnen einer Woche nach Information abzulehnen. Und sie dürfen deshalb nicht benachteiligt werden.

(wienerzeitung.at/Foto: gettyimages)

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