Verfassungsministerin Edtstadler: Transparenz in der Verwaltung soll Vertrauen in den Staat stärken

Abschaffung des Amtsgeheimnisses – Runder Tisch mit Expertinnen und Experten zum Transparenzpaket im Bundeskanzleramt

„Wir wollen im Bereich der Transparenz einen Paradigmenwechsel und dem Bedürfnis der Menschen auf Information entsprechen. Wenn es darum geht, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu stärken, dann müssen Nachvollziehbarkeit und Transparenz der staatlichen Verwaltung gestärkt werden. Wir wollen daher weg von der Geheimhaltung und zu mehr Transparenz gelangen“, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler nach einem Runden Tisch zum Transparenzpaket im Bundeskanzleramt, zu dem Expertinnen und Experten, unter anderem vom Verfassungesgerichtshof (VfGH), Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Rechnungshof, Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Gemeindebund, Städtebund, Forum Informationsfreiheit und Presseclub Concordia eingeladen waren.

Die Bundesregierung wolle damit einen Schwerpunkt in den Bereichen Rechtssicherheit, Transparenz und Bürgernähe setzen. Damit solle das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden. Das Amtsgeheimnis solle abgeschafft, das Recht auf Information verfassungsgesetzlich verankert werden. „Eine transparente Verwaltung setzt nachvollziehbare Entscheidungen voraus“, so die Bundesministerin.

Bundesministerin Edtstadler erinnerte daran, dass sich das Informationsbedürfnis der Menschen im 21. Jahrhundert im Gegensatz zu früheren Zeiten gewandelt habe. „Die Bürgerinnen und Bürger fordern Informationen, und sie sollen diese auch erhalten. Deshalb soll der Grundsatz der Information in der Verfassung geregelt werden. Damit verbunden ist auch ein Recht auf den Zugang zu Dokumenten. Wir wollen zeigen, dass der Staat nichts zu verbergen hat“, so die Ministerin, die darauf verwies, dass die Abschaffung des Amtsgeheimnisses schon seit vielen Jahren diskutiert werde. Im 100. Jahr des Bestehens der Verfassung sei nun der Moment gekommen, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Auch wenn dem Prinzip „Transparenz statt Geheimhaltung“ Geltung verschafft werden solle, so habe der Staat in einigen Bereichen dennoch die Pflicht, Informationen aufgrund von personenbezogenen Daten auch weiterhin geheim zu halten. Dies gelte insbesondere für die Bereiche Gesundheit oder Sicherheit, sofern schützenswerte Interessen gegeben seien. „Der Staat muss das Grundrecht des Datenschutzes wahren. In diesem Sinne muss es auch Ausnahmeregelungen geben“, so Edtstadler.

In einem weiteren Schritt sollen alle im Parlament vertretenen Fraktionen in den Diskussionsprozess einbezogen werden, ein Begutachtungsentwurf noch vor der Sommerpause des Parlaments vorliegen. „Das Ziel ist ambitioniert. Eine lange Begutachtungsfrist soll aber sicherstellen, dass alle einbezogen werden, um möglichst viele Stellungnahmen zu bekommen. Damit soll eine Zweidrittelmehrheit sichergestellt werden“, so Edtstadler abschließend.

(bundeskanzleramt.gv.at)

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