Neue EU-Asylregeln: Österreich beschließt strengere Maßnahmen und schnellere Verfahren

Die österreichische Bundesregierung hat im Ministerrat die nationale Umsetzung des neuen europäischen Asylpakts (GEAS) beschlossen

Damit soll sichergestellt werden, dass die neuen EU-weiten Asylregeln planmäßig am 12. Juni in Kraft treten können. Die Reform gilt als eine der umfassendsten Änderungen im Asylrecht der vergangenen Jahrzehnte.

Innenminister Gerhard Karner sprach von einem „großen gemeinsamen Wurf“ und betonte, dass das Asylsystem künftig „strenger und gleichzeitig gerechter“ funktionieren müsse. Ziel sei es, mehr Kontrolle zu schaffen und Verfahren deutlich zu beschleunigen.

Schnellere Entscheidungen und strengere Maßnahmen

Ein zentraler Bestandteil der Reform sind beschleunigte Asylverfahren. In bestimmten Fällen – etwa bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten oder bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit – sollen Entscheidungen künftig innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Verfahren von Personen in Schubhaft werden prioritär behandelt.

Zugleich sieht das Paket strengere Maßnahmen vor: längere Anhaltung nach der Einreise, erweiterte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie mögliche Kürzungen der staatlichen Grundversorgung bei Fehlverhalten.

Familiennachzug künftig begrenzt

Besonders umstritten ist die Neuregelung des Familiennachzugs. Dieser soll künftig über ein Quotensystem gesteuert werden. Das bedeutet, dass der Staat festlegt, wie viele Familienangehörige nachkommen dürfen. Im Extremfall kann diese Quote auch bei null liegen. Allerdings muss der Nachzug spätestens innerhalb von drei Jahren ermöglicht werden.

Mehr Fokus auf Rückkehr und Kontrolle

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der verstärkten Förderung der freiwilligen Rückkehr. Die Regierung plant den Ausbau von Beratungsangeboten und finanziellen Unterstützungen für Personen, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten für Wohnsitzauflagen und andere Maßnahmen zur Vorbereitung der Ausreise präzisiert.

Auch die Kontrolle wird ausgeweitet: Asylwerbern kann künftig Bargeld bis zu einem Höchstbetrag von 840 Euro abgenommen werden, wobei mindestens 120 Euro verbleiben müssen. Zudem wird das europäische Datensystem Eurodac erweitert – neben Fingerabdrücken sollen künftig auch Gesichtsdaten erfasst werden, und zwar bereits bei Kindern ab sechs Jahren.

Geteilte politische Reaktionen

Vizekanzler Andreas Babler sieht in der Reform einen „Wendepunkt hin zu mehr Ordnung“. Auch NEOS-Klubobmann Yannick Shetty bezeichnete das Paket als „Meilenstein“, der zu mehr Klarheit und Verlässlichkeit in der Asylpolitik führen werde.

Kritik kommt hingegen von der Opposition. Vertreter der FPÖ warnen vor einem Verlust staatlicher Kontrolle und sehen im Asylpakt eine Fortsetzung der Migrationspolitik früherer Jahre.

Parlament muss noch zustimmen

Bevor die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten, muss das Gesetzespaket noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Die Regierung zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen rechtzeitig geschaffen werden.

Mit der Umsetzung des EU-Asylpakts will Österreich einen Beitrag zu einem einheitlicheren und effizienteren Asylsystem in Europa leisten – auch wenn die politischen Debatten darüber weiter anhalten dürften.

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