Ab 15. November gilt 3-G am Arbeitsplatz

Ab 15. November entfällt allerdings diese Regelung und eine Testpflicht ohne Ausnahme wird eingeführt.

Am Sonntag, dem 14. November, endet die Übergangsfrist bei der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen 1. November und 14. November keinen 3G-Nachweis erbringen konnten, mussten eine FFP2-Maske tragen. Ab Montag gilt dann die 3G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs fordern WKÖ, Händler und Gastronomen eine Verlängerung der Übergangsfrist.

Förster oder LKW-Fahrer können sich 3G sparen

Beschäftigte und Firmeninhaber müssen geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen Covid-Test vorweisen, wenn sie den Arbeitsort betreten. Der 3G-Nachweis muss mitgeführt werden und der Arbeitgeber muss die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren. Auch die Behörden führen Kontrollen durch. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zweimal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen.

In folgenden Bereichen gilt für Arbeitnehmer seit 8. November bereits eine 2,5 G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet): Nachtgastronomie, Diskotheken, Apres Ski, Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung und bei Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern.

 

(Agenturen)

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