Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt

Angesichts der von der Regierung und den Ländern verordneten Bewegungseinschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus befürchten Experten eine Zunahme der Fälle häuslicher Gewalt.

Um dem entgegenzuwirken, haben Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) heute ein Maßnahmenpaket vorgestellt.

„Quarantäne und häusliche Isolation ist kein rechtsfreier Raum. Die Krise ist kein Freibrief für häusliche Gewalt. Wir gehen mit aller Härte gegen jeden vor, der Frauen und Kinder angreift“, sagte Raab in einer Pressekonferenz. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter bzw. Gefährder sei „weiter gesichert“, bekräftigte Zadic. Betretungs- und Annäherungsverbote würden weiter ausgesprochen, Wegweisungen vollzogen.

Zadic kündigte in diesem Zusammenhang an, sie werde von ihren „Sonderermächtigungen“ – diese finden sich in einem eigenen Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zur Epidemie in der Justiz – „selbstverständlich“ Gebrauch machen, sollte der per Initiativantrag eingebrachte türkis-grüne Gesetzesentwurf vom Parlament genehmigt werden.

Helpline aufgestockt

Das würde bedeuten, dass die Polizei den von häuslicher Gewalt Betroffenen gleich beim Erstkontakt Anträge zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen gewalttätige Partner aushändigen kann und die ausgefüllten Formulare einige Tage später bei Kontrollbesuchen mitnimmt. Ein Einbringen der Anträge ist auch auf elektronischem Weg möglich.

Die Wegweisung von Gewalttätern sei auch in Quarantänegebieten gesichert, garantierte Zadic: „Der Rechtsschutz wird nicht ausgehöhlt.“ Frauen und Kinder blieben geschützt. Raab verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die 24-Stunden-Helpline finanziell und personell aufgestockt und die Onlineberatung für von Gewalt bedrohte Frauen ausgebaut wurden.

Informationsbroschüren in Supermärkten

Obwohl die Gerichte in der Coronavirus-Krise auf Notbetrieb umgestellt haben, müssten Gewalttäter weiter mit sämtlichen der Justiz zur Verfügung stehenden strafrechtlichen Maßnahmen rechnen, unterstrich Zadic. Die Journaldienste und Rufbereitschaften bei den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten seien verstärkt worden, U-Haft werde bei Vorliegen der Haftgründe bei fortgesetzter Gewaltausübung selbstverständlich weiterhin verhängt. Zur Abklärung der Gefährdungslage würden mittels sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen „Einzelfälle ganz genau geprüft“.

Aktuell sei noch kein Anstieg von Wegweisungen und Betretungsverboten zu verzeichnen, so Raab. Es gebe aber „eine erhöhte Nachfrage nach Information“. Daher werden ab sofort Informationsbroschüren zum Gewaltschutz in Supermärkten aufgelegt. Sollte es zu Engpässen in Frauenhäusern kommen – auch davon ist laut Raab noch nichts zu bemerken –, hätten alle Landesregierungen zugesichert, ihre Kapazitäten – etwa mit dem Bereitstellen von Übergangswohnungen – zu erhöhen, sagte die Familienministerin.

red, ORF.at/Agenturen

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