Neue Parkregelung „grenzwertig“

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten neue Regeln für Halten und Parken von Autos. Beim Schrägparken droht viel Ungemach, denn Fahrzeugteile dürfen nicht mehr in Gehsteige hineinragen. Autofahrerklubs sehen die neuen Regeln kritisch. Das Gesetz sei „grenzwertig“.

Künftig wird neben dem Verbandszeug wohl auch ein Maßband im Auto liegen. Denn Autos müssen jetzt so geparkt werden, dass auf dem Gehsteig immer mindestens eineinhalb Meter frei bleiben. Vor allem das Schrägparken mit größeren Autos wird so zur Herausforderung, wobei in den Gehsteig hineinragende Stoßstangen oder Seitenspiegel noch durchgehen. Ansonsten darf nichts mehr in einen Gehweg hineinragen. Bei Fahrradwegen gelten diese Ausnahmen laut der neuen Bestimmung nicht. Ausgenommen von der Regel sind außerdem Ladetätigkeiten in der Dauer von bis zu zehn Minuten.

„Gefahr von Schikane“

Gerade im innerstädtischen Bereich gibt es zahlreiche Schrägparkplätze. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer hofft auf „Vernunft und Augenmaß“ bei den Kontrollen durch die Stadt: Das Gesetz sei „grenzwertig“ und trage auch „die Gefahr von Schikane in sich“. Allerdings sollte man auch nicht den Sinn der Bestimmung übersehen, nämlich Platz für Radfahrer und Fußgänger in ausreichendem Ausmaß zu garantieren, so Hoffer gegenüber Radio Wien.

Für den ARBÖ sind die Regeln „überschießend“, er sieht eine Geldbeschaffungsmaßnahme und befürchtet eine Strafflut, wenn das Gesetz so exekutiert werde, wie es in den Bestimmungen steht. Die Regelung führe zu unnötigen Härten – insbesondere für Zustelldienste. In manchen engen Gassen werde das Schrägparken nun unmöglich sein, die Bestimmung lasse zu wenig Spielraum. Als Autofahrer könne man nur abmessen, um sicherzugehen.

VCÖ erinnert an ein Drittel zu schmale Gehwege

Hingegen hielt der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) in einer Stellungnahme gegenüber ORF Wien fest, dass in den Gehsteig hineinragende Fahrzeuge eine Schikane für all jene seien, die mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator unterwegs sind. Müssten sie auf die Fahrbahn ausweichen, könne dies zu gefährlichen Situationen führen. Der VCÖ erinnerte daran, dass in Wien ein Drittel der Gehsteige zu schmal sind und die von den offiziellen Planungsrichtlinien vorgegebene Mindestbreite von zwei Metern nicht erreichen.

Dass es möglich sei, die neue Regelung einzuhalten, zeige ja auch heute die große Mehrheit. Gefordert seien jetzt die Bezirke vor allem dort, wo es häufig zu Behinderungen durch falsch geparkte Autos komme. Hier könnten sie die Parkordnung ändern. Durch Längsparken wäre etwa ausgeschlossen, dass Fahrzeugteile den Gehsteig verschmälern würden.

Bestehende Parkplätze bleiben unverändert

Die Kontrolle des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parkraumüberwachung, die zur Landespolizeidirektion Wien abgeordnet sind. Die Stadt empfiehlt bei der Kontrolle „Augenmaß“. Man werde nicht mit dem Maßband nachmessen und alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker strafen, deren Wagen in einen Gehweg hineinragt.

An den bestehenden Parkplätzen ändert sich durch die Novelle nichts. „Die gesetzlichen Regeln sehen keinen Wegfall von verordneten Parkplätzen vor“, berichtete eine Sprecherin der zuständigen Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Auch bestehende Markierungen werden nicht geändert, heißt es.

Novelle seit Samstag in Kraft

Die Novelle trat am Samstag in Kraft und brachte auch weitere Änderungen. So kann an manchen Stellen für Fahrradlenkerinnen und -lenker das Abbiegen bei roter Ampel ermöglicht werden. Es muss dann nur kurz angehalten werden. Auch beim Überholen von Radlerinnen und Radlern gibt es Änderungen: Mit Kfz muss man jetzt einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

(ORF.at/Foto: Pixabay)

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