Nur mit FFP2 Maske in Ämter

Beim Parteienverkehr am Amt muss nun zwingend eine FFP2-Schutzmaske getragen werden.

Morgen tritt die dritte Notmaßnahmen-Verordnung der Bundesregierung in Kraft, mit der zukünftig im Lebensmittelhandel, in geöffneten Betrieben, in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Parteienverkehr am Amt für Kunden eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben wird.

Die Maske muss auch in Ämter getragen werden.

„Seit Beginn der Pandemie hatte für mich der maximale Schutz unserer MitarbeiterInnen, KundInnen und BürgerInnen oberste Priorität. Diese Linie zieht die Stadt auch weiterhin konsequent durch“, sagt zu der neuen Maßnahme der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ)

 

 

(dunav.at/Agenturen)

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