Schuljahr könnte ohne Maskenpflicht und Corona-Tests beginnen

Das nächste Schuljahr dürfte aller Voraussicht nach für Schüler und Lehrer ohne Corona-Tests und Maskenpflicht beginnen. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) will am Montag die konkreten Regelungen für den Herbst bekanntgeben.

Im Variantenmanagementplan der Bundesregierung seien Tests und Maskenpflicht erst am Übergang zu bzw. bei Szenario 3 („Ungünstiger Fall“) vorgesehen, betonte das Ministerium am Mittwoch. Derzeit liefen noch letzte Abstimmungen mit dem Gesundheitsressort.

Keine Corona-Tests und Maskenpflicht zu Schulbeginn?

Es werde noch beraten, ob in der aktuellen Pandemie-Lage zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Schulen notwendig sein werden. Die Entscheidung werde wie angekündigt bis zum Stichtag Montag fallen, um möglichst gut auf die aktuelle Situation abstellen zu können. „Aber grundsätzlich gilt der Variantenmanagementplan“, hieß es gegenüber der APA.

Corona-Tests und Maske zu Beginn des letzten Schuljahres

Das vergangene Schuljahr hatte noch – damals bei der im Vergleich zu Omikron mit schwereren Krankheitsverläufen verbundenen Delta-Variante – mit einer dreiwöchigen „Sicherheitsphase“ begonnen: In dieser Zeit musste verpflichtend dreimal pro Woche ein Covid-Test absolviert und außerhalb der Klasse eine Maske getragen werden. Wegen der Welle mit der ansteckenderen Omikron-Variante wurden diese Maßnahmen schließlich bis Ende Februar verlängert. Maskenpflicht gab es bis Anfang Mai, regelmäßig getestet wurde bis Anfang Juni. Etwa ein Prozent der mehr als 30 Mio. PCR-Schultests war positiv.

Schulbeginn ähnlich wie vor Ausbruch der Corona-Pandemie?

Diesmal dürfte der Schulstart hingegen ähnlich wie vor Beginn der Coronapandemie ablaufen. Übergeordnetes Ziel im Bildungsbereich sei es – wie in den anderen Lebensbereichen – mit Covid-19 leben zu lernen, wird im Variantenmanagementplan als Losung ausgegeben. „Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.“

In dem Dokument ist das weitere Vorgehen in der Coronapandemie in vier verschiedenen Szenarien geregelt. Aktuell wird laut Gesundheitsministerium Szenario 2 angenommen: eine längerfristige Abschwächung der Pandemie, mit einer saisonalen Infektionswelle im Herbst/Winter 2022/23 mit Ausmaß und Schweregrad ähnlich den vergangenen Omikron-Wellen. An den Schulen soll es dabei nur anlassbezogen Testungen mit Antigen-Schnelltests bzw. eine zeitlich befristete Maskenpflicht am Standort geben.

Bildungsministerium: Schärfere Regeln in Ländern nicht möglich
Eine Einführung schärferer Regeln als auf Bundesebene ist den Ländern laut Bildungsministerium nicht möglich. Sie könnten höchstens an Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer appellieren, die allgemein zur Verfügung gestellten Gratis-Tests (fünf PCR- und fünf Antigentests pro Monat) zu nutzen.

Regelmäßige PRC-Testungen (einmal pro Woche) sind im Variantenmanagementplan erst am Übergang zu Szenario 3 mit einer großen Infektionswelle mit einer neuen, besorgniserregenden Variante vorgesehen. Tritt Szenario 3 ein, gilt zusätzlich eine generelle Maskenpflicht abseits der Klasse. Überall außer in der Volksschule kann dann anlassbezogen auch zeitlich befristet Maskenpflicht in der Klasse angeordnet werden. Kinder und Jugendliche, für die eine Coronainfektion besonders gefährlich sein könnte, dürfen in dieser Phase bei Vorlage eines ärztlichen Attests dem Unterricht fernbleiben.

Szenario 4: Mund-Nasen-Schutz in Unterstufe, FFP2-Maske in Oberstufe

In Szenario 4 („Sehr ungünstiger Fall“: Verstärkung der Pandemie mit sehr hoher Zahl an Infektionen und Hospitalisierungen) muss in der Unterstufe standardmäßig Mund-Nasen-Schutz getragen werden, in der Oberstufe FFP2-Maske. Mehrtägige Schulveranstaltungen mit Übernachtungen würden ausgesetzt.

Verpflichtende PCR-Schultests wären zu Beginn des kommenden Schuljahrs zumindest im Osten aber ohnehin nicht mehr möglich, wie die Tageszeitung „heute“ am Mittwoch festhält. Grund sind die Verzögerungen beim Ausschreibungsverfahren nach dem Einspruch eines Bewerbers. Das Bildungsministerium wartet hier weiter auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, danach haben die Labore noch 20 Tage Zeit für die Bereitstellung der Tests. Das neue Schuljahr beginnt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland allerdings bereits am 5. September, in den anderen Bundesländern eine Woche später. Sollten die Schulregeln doch PCR-Tests vorsehen, könnten laut Bildungsministerium jedoch Antigentests zum Einsatz kommen.

(Vienna.at/Agenturen)

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