Bezahlter „Corona-Urlaub“ für berufstätige Eltern

Die Bundesregierung kündigt an, Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren freistellen, finanziell zu unterstützen.

Aktuell sind in Österreich 361 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. „Unser Ziel ist es, dass wir spätestens ab Montag die sozialen Kontakte in Österreich auf ein Minimum reduzieren“, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem aktuellen Statement im Bundeskanzleramt.

Bis zu drei Wochen Sonderurlaub

Ab Montag bzw. Mittwoch schließen die Schulen. Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderurlaub bekommen. Die Unternehmer entscheiden, ob sie die Mitarbeiter freistellen können. Sollte dies der Fall sein, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern.

Wer arbeiten muss – hier sind besonders jene Mitarbeiter in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ gemeint, also jene in der Wasser-, Energie und Strom-Versorgung, bei den Öffentlichen Verkehrsbetrieben, in Supermärkten und Apotheken – könne seine Kinder weiter in den Kindergarten oder die Schule bringen. „Auf keinen Fall dürfen die Kinder zu den Großeltern gebracht werden“, sagte Kurz.

Sozialkontakte auf Minimum reduzieren

„Schulen sind kein gefährlicher Platz für Kinder, aber wenn wir soziale Kontakte reduzieren wollen, kann das besonders in der Schule gelingen“, daher müsse man auf die Schulschließungen und Einschränkungen in der Betreuung in den Schulen setzen, sagt der Bundeskanzler.

Prinzipiell ginge es darum, die sozialen Kontakte einzudämmen und Zeit zu gewinnen, um die Influenza-Phase gut zu überstehen: „Die größte Entlastung wäre es, wenn uns unsere Verzögerungstaktik gelingt und wir die Phase der Grippewelle gut überstehen, mit intakten Ressourcen, denn danach wird Platz frei. Im Regelfall heißt es, Ende März ist die Grippewelle vorbei. Das ist eine spannende terminliche Situation“, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

In Wiener und steirischen Gemeinde- und Landesspitälern werden Krankenbesuche bis auf weiteres untersagt. Kärnten empfiehlt den Verzicht auf Besuche. Ausnahmen solle es nur für Kleinkinder und im palliativen Bereich geben. „Sonst wird das sehr, sehr konsequent gehandhabt werden“, so Anschober.

(heute.at/Photo:wienerzeitung.at)

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