Corona-Beratungen zu weiteren Lockerungen am 16. Februar

Am 16. Februar will die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beraten.

Am 19. Februar solle es zu weiteren Schritten kommen, informierte das Bundeskanzleramt am Freitag in einer Aussendung. Welche Schritte konkret erfolgen, wird in der virtuellen Konferenz mit Bund und Ländern Thema sein.

Corona-Beratungen zu weiteren Lockerungen am 16. Februar

An den Beratungen werden neben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (beide Grüne) alle weiteren zuständigen Regierungsmitglieder, die Landeshauptleute sowie Vertreter und Vertreterinnen der Gesamtstaatlichen Krisenkoordination Gecko teilnehmen. Die Beratungen beginnen um 10 Uhr, im Anschluss ist eine Pressekonferenz geplant.

Vertreter aus den Bundesländern forderten weitere Lockerungen

Zuletzt hatten vor allem Vertreter aus den Bundesländern auf weitere Lockerungen gedrängt. „Wir haben immer gesagt, dass wir Einschränkungen nur so lange wie unbedingt nötig aufrechterhalten. Jeder von uns wünscht sich die Freiheiten zurück, auf die wir so lange verzichten mussten“, sagte Kanzler Nehammer am Freitag. Die Infektionszahlen seien zwar nach wie vor hoch, die Belastung der Normal- und Intensivstationen aber seit Wochen stabil.

Der Höhepunkt der Omikron-Welle sei bereits erreicht

Wie auch bisher sollen die Corona-Lockerungen schrittweise und auf Basis der epidemischen Lage erfolgen, betonte die Regierung. Laut Gesundheitsminister Mückstein habe vor allem die „hohe Booster-Quote und die konsequenten Schutzmaßnahmen“ dazu beigetragen, dass die Situation in den Spitälern derzeit weitgehend stabil bleibe. Zudem scheine mittlerweile der Höhepunkt der Omikron-Welle erreicht.

Am Samstag fällt die 2G-Regel in Geschäften und Museen

Die erste Etappe bei den Öffnungsschritten war am 5. Februar erfolgt, die zweite folgt am Samstag. Dann fällt die 2G-Regel in Geschäften, Museen und bei körpernahen Dienstleistungen. Außerdem gibt es keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen mehr, hier muss man aber weiterhin geimpft oder genesen sein. Eine entsprechende Verordnung soll laut Gesundheitsministerium Freitagnachmittag veröffentlicht werden.

 

 

(Agenturen)

Mehr dazu

Popularno