Experten erstellen bis 8.März einen Bericht über die Impfpflicht

Die Expertenkommission zur Evaluierung der Impfpflicht hat ihre erste Sitzung abgehalten und sich konstituiert. Es wurde die Arbeitsweise besprochen und festgelegt, wie man an das Thema herangeht.

Zunächst werden die Mediziner die gesetzlichen Vorgaben Kapitel für Kapitel aufbereiten und die Juristen danach anhand der medizinischen Erkenntnisse Schlussfolgerungen für den Vollzug des Gesetzes ziehen, hieße es im Anschluss an die Sitzung auf APA-Anfrage.

Auch die Gesamtstaatliche Krisenkoordination Gecko tagt heute Nachmittag wieder, am Samstag ist mit einem entsprechenden Bericht zu rechnen.

Der Expertenkommission zur Evaluierung der Impfpflicht gehören neben den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschafterin Christiane Wendehorst an. Die Kommission soll bis spätestens 8. März einen ersten Bericht vorliegen. Stöger hat vor seiner Nominierung für die Kommission gegenüber dem „Standard“ eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen vorgeschlagen. „Das hätte den Vorteil, dass man das Bestandspersonal leichter erfassen kann.“ Ansonsten müsse der Arbeitgeber prüfen, ob jemand in einem anderen Bereich einsetzbar wäre. Neben Gesundheitsberufen könnten zum Beispiel auch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen zur Impfung verpflichtet werden – dafür müsste allerdings das Gesetze wieder geändert werden.

Der Impfexperte Kollaritsch hatte im Jänner gemeint, dass eine Verschiebung der Impfpflicht in den Mai machbar wäre. „Ganz sicher gelten“ müsse die Verpflichtung aber vor Beginn der nächsten Herbstsaison. Ähnlich äußerte sich Schernhammer vor wenigen Tagen. Ein „Scharfmachen“ der Impfpflicht erst im Herbst zu spät sein könnte, weil der Impfstoff eine gewisse Zeit brauche, um seine Wirkung zu entfalten.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist heute zusätzlich mit seinen Antworten an den Verfassungsgerichtshof beschäftigt. Diese werden „zeitgerecht“ übermittelt, hieß es aus dem Ministerium. Der Verfassungsgerichtshof hatte am 26. Jänner einen umfassenden Corona-Fragenkatalog an Mückstein geschickt. In erster Linie wollten die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

Der Fragenkatalog wurde vom Linzer Uni-Professor Andreas Hauer, der von der FPÖ für den VfGH nomiert worden war, verfasst. Dass im Vorfeld einer möglichen Verhandlung Stellungnahmen eingeholt werden, sei üblich. Entscheidungen fallen allerdings immer im Kollegium, wurde am VfGH versichert.
(OE24)

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