Nehammer: Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.

Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Risikogebieten ist nur mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72h ist, möglich. Für ÖsterreicherInnen oder Personen mit Wohnsitz in Ö. kann, unter Einhaltung der Quarantänemaßnahmen, binnen 48h ein PCR-Test durchgeführt werden, schrieb der Innenminister Karl Nehammer auf seinem Twitter Profil.

„Wir befinden uns nach wie vor in einer heiklen Phase. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Maßnahmen nicht eingehalten werden. Es wurden bislang 260 Verstöße gegen Quarantänemaßnahmen angezeigt. Das ist kein Kavaliersdelikt. Die Maßnahmen der Behörden sind ernst zu nehme“, schrieb der Minister.

Auf der heutigen Konferenz hat Nehamer ausführlich klargestellt, dass österreichische Staatsbürger aus Risikoregionen mit einer Quarantänemaßnahme in das Land einreisen können, mit der Verpflichtung, innerhalb von 48 Stunden zu testen, und dass ausländische Staatsbürger, die ein Aufenthalt in Österreich haben, nur mit einem negativen PCR-Test einreisen dürfen.

Er kündigte strengere Grenzkontrollen an und fügte hinzu, dass bereits jetzt in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden täglich 95.000 Grenzkontrollen durchgeführt werden.

Er wies darauf hin, dass auch im Landesinneren intensive Kontrollen durchgeführt werden und dass die Kontrollen auch an den Grenzen zur Tschechischen Republik, zur Slowakei und zu Deutschland durchgeführt werden.

Nehamer kündigte strengere Kontrollen zur Einhaltung der Quarantäne an und sagte, dass die Polizei bisher 56.000 Kontrollen zur Einhaltung des Maßes der Selbstisolation durchgeführt habe und dass sie Verstöße in 260 Fällen bestrafen müsse.

In diesem Zusammenhang sagte er, dass Geldbußen sehr teuer sind.

„Wenn Sie gegen die Quarantänemaßnahme verstoßen und nicht infiziert sind, können Sie eine Geldstrafe von bis zu 1.400 Euro erhalten. Wenn Sie infiziert werden, handelt es sich um eine Straftat, die der Staatsanwaltschaft gemeldet wird“, sagte Nehamer.

(dunav.at)

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