Rückzahlung für die abgesagte Flüge

Die Covid-19-Pandemie hat bei vielen Fluglinien zur Absage von gebuchten und bezahlten Flügen geführt. „Nach der EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004 haben die betroffenen Passagiere einen Anspruch darauf, den gesamten Reisepreis zurückbezahlt zu bekommen“, sagte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) in einer Aussendung heute.

In der Tourismusbranche herrsche seit Beginn der Pandemie Kolba zufolge „umfassende Gesetzlosigkeit“. „Die Passagiere versucht man, mit Gutscheinen oder Umbuchungen davon abzuhalten, ihr Geld zurückzufordern, gleichzeitig fordern viele Staatshilfe an und versuchen zudem, die Gehälter der Mitarbeiter zu drücken“, so der Obmann.

Der VSV habe daher mit TicketRefund eine Kooperation geschlossen, um Passagieren das Rückfordern des Flugpreises „möglichst einfach und risikolos zu machen“. „Die Reisenden sind momentan massiv verunsichert. Es gibt keine Auskunft und auch online sind keine ausreichenden Informationen für eine Rückerstattung zu finden, dahinter steckt System. Wir raten allen, die Nerven zu bewahren und nicht voreilig Gutscheine anzunehmen“, so FairPlane-Gründer Andreas Sernetz. Laut geltendem EU-Recht haben die Reisenden einen Anspruch auf Rückzahlung in bar.

red, ORF.at/Agenturen

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