Wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Montag in Wien bekanntgab, sollen ältere Arbeitnehmer:innen damit die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitszeit deutlich zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension vorzeitig zu beziehen.
Das Ziel: eine flexiblere Gestaltung des Übergangs vom Berufsleben in den Ruhestand – bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung des Sozialsystems.
Teilpension ersetzt schrittweise die Altersteilzeit
Mit der Einführung der Teilpension wird gleichzeitig die Altersteilzeit reformiert. Diese kann künftig nur noch für drei statt bisher fünf Jahre in Anspruch genommen werden. „Die Verhandlungen waren wegen der Komplexität des Themas sehr herausfordernd, aber wir haben eine gute Lösung gefunden“, sagte Schumann bei einem Pressegespräch.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Anspruch auf Teilpension haben künftig Personen, die bereits eine Pensionsberechtigung haben, konkret:
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ab 63 Jahren im Rahmen der Korridorpension,
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ab 62 Jahren bei Langzeitversicherten,
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ab 60 Jahren bei der Schwerarbeiterregelung,
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sowie ab 65 Jahren bei Männern (und gestaffelt bei Frauen je nach Geburtsjahr).
Die Arbeitszeit muss zwischen 25 und 75 Prozent reduziert werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Für Branchen mit Schichtarbeit wurden drei flexible Arbeitszeit-Korridore eingerichtet.
Einsparungen für das Sozialsystem erwartet
Laut Schätzungen des Sozialministeriums wird die Teilpension bereits im ersten Jahr Einsparungen in Höhe von 197 Millionen Euro bringen, im zweiten Jahr sogar 402 Millionen Euro. Etwa 10.000 Personen sollen das neue Modell 2026 nutzen.
Die Reform der Altersteilzeit bringt vergleichsweise geringere Einsparungen:
Für 2026 werden 59 Millionen Euro erwartet, im Jahr darauf 89 Millionen Euro. Im Vorjahr waren knapp 36.500 Personen in Altersteilzeit beschäftigt.
Gesetzesbeschluss im Juli geplant
Der Gesetzesentwurf ist laut Ministerium fertiggestellt und soll nach einer kurzen Begutachtungsphase noch im Juli vom Nationalrat beschlossen werden. Die Umsetzung ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.