Weitere Verschärfungen in Österreich

Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie hat die Bundesregierung am Donnerstag weitere Verschärfungen verkündet. Ab Montag sind bei privaten Feiern und Veranstaltungen in Innenräumen nur noch zehn Personen erlaubt, die Schutzmaskenpflicht wird ausgeweitet, und in der Gastronomie darf die Konsumation nur im Sitzen stattfinden, berichten die Agenturen. 

Als weitere Maßnahme wurde die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für ein Jahr angekündigt. Die drei wesentlichen Punkte sind:

  • Alle privaten Feiern in Innenräumen sind auf zehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen begrenzt. In der eigenen Wohnung gilt das lediglich als Empfehlung. Begräbnisse und religiöse Veranstaltungen sind ausgenommen, nicht aber Hochzeiten oder sonstige Festivitäten.
  • In der Gastronomie sind maximal zehn Personen an einem Tisch gestattet, gegessen und getrunken werden darf nur im Sitzen, der Barbetrieb ist untersagt. Auch für geschlossene Gesellschaften gilt künftig die Sperrstunde 1.00 Uhr.
  • Schutzmasken müssen ab Montag auf Märkten und Messen auch im Freien getragen werden, in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch für die Gäste, außer sie sitzen am Tisch.

Für Gottesdienste der Kirchen und Religionsgemeinschaften wurden laut Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) Maßnahmen vereinbart, die die Kirchen freiwillig umsetzen sollen. Vorgesehen ist eine Maskenpflicht während der öffentlichen Gottesdienste. Zudem soll Desinfektionsmittel bereitgestellt und der Gesang reduziert werden. Außerdem ist (wie bei katholischen Gottesdiensten schon bisher) ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von zumindest einem Meter vorgesehen. Das allerdings nicht, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“ (etwa bei der Kommunion). Bei Gottesdiensten im Freien sollen alle Teilnehmer Sitzplätze erhalten.

Bei professionellen Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept – dazu zählen etwa Sportevents wie Matches der Fußball-Bundesliga – bleibt es bei der bestehenden Regelung: 3.000 Zuseher sind bei Freiluftveranstaltungen erlaubt, 1.500 in Innenräumen. Diese Limits, die auch für den Kulturbereich – Theater, Opern, Konzerte – gelten, wolle man „aufrechterhalten“, stellte Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) fest. Bei „der Sportausübung als solcher“ habe es kaum Ansteckungen gegeben, dieser Bereich funktioniere „ganz gut“.

„Wir haben in den letzten Tagen und Wochen einen exponentiellen Anstieg bei den Infektionszahlen erlebt. Auch die Hospitalisierungen nehmen wieder zu. Wir müssen daher jetzt reagieren, um einen zweiten Lockdown zu verhindern“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer. Es gehe darum, gesundheitliche Konsequenzen und mögliche negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt so gut wie möglich abzufedern. „Steigende Zahlen führen zu Reisewarnungen, zu negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und zu einer Betroffenheit in Tourismus, Gastronomie, Handel und weiteren Branchen“, so der österreichische Regierungschef Sebastian Kurz.

 

(Agenturen/bundeskanzleramt.gv.at)

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