Erlass veröffentlicht: Maximal 18 Schüler pro Klasse

Bei der Einteilung des schulischen Schichtbetriebs ab 18. Mai gilt eine Höchstgrenze von 18 Schülerinnen und Schülern pro Gruppe.

Alle größeren Klassen müssen geteilt werden, heißt es in einem Erlass des Bildungsministeriums.

Im Regelfall müssen alle Klassen in zwei gleich große Gruppen geteilt werden – „es sei denn, die maximale Gesamtschüler/-innenanzahl von 15 bis 18 wird in einer Klasse nicht überschritten, und die bestehenden Hygienebestimmungen lassen sich einhalten“ (also etwa ein Meter Abstand zwischen den Tischen).

Das Ministerium empfiehlt den Schulen dabei das „Drei plus zwei Tage“-Modell – also drei Tage Unterricht für die eine Gruppe und zwei Tage für die andere, in der Woche darauf umgekehrt. Schulautonom sind aber auch andere Modelle möglich – allerdings „in Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung“.

Rücksicht auf Geschwisterkinder

Sofern am Standort eine andere Einteilung gewählt wurde, muss aus Rücksicht auf berufstätige Eltern sichergestellt werden, dass Geschwisterkinder keine unterschiedlichen Intervalle beim Schulbesuch haben.

Gehen Kinder in zwei verschiedene Schulen, sollen die Bildungsdirektionen sicherstellen, „dass die an den einzelnen Schulen praktizierten Modelle für die Gruppenbildung so aufeinander abgestimmt werden, dass es für Eltern und Erziehungsberechtigte zu keinen organisatorischen Schwierigkeiten kommt“. Sollte das doch der Fall sein, „sind nach entsprechender Rücksprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten geeignete Lösungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu finden“.

Musik ohne Singen

Grundsätzlich soll an den Schulen der bisherige Stundenplan aufrechterhalten werden. Wie bereits angekündigt entfällt aber der Turnunterricht – Sonderregeln gibt es nur für Sonderformen wie etwa Leistungssportschulen und Schulen mit Sportschwerpunkt.

Musik kann dagegen grundsätzlich stattfinden – allerdings darf nicht gesungen werden. Sonderregeln gibt es auch hier für Schulen mit Musikschwerpunkt. Auch in allen anderen Fächern wie etwa Religion muss auf das Singen und Tanzen verzichtet werden.

Nachmittagsunterricht in Oberstufe möglich

Grundsätzlich endet der Unterricht an den Volksschulen um 12.00 Uhr und an den AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen um 14.00 Uhr – zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene Stunden können aber beendet werden.

An den Oberstufenschulen darf dagegen auch am Nachmittag unterrichtet werden – bei einem Beschluss im Schulgemeinschaftsausschuss außerdem auch samstags. Für dieses Unterrichtsjahr ausgesetzt wird die verschränkte Ganztagsschule. Nach Ende des Vormittagsteils wird nur noch Betreuung angeboten. Normal weitergeführt wird die Nachmittagsbetreuung an den offenen Ganztagsschulen.

Weiter Tests in Deutschklassen

Nicht ausgesetzt werden die Tests für Schüler in Deutschklassen. Diese entscheiden darüber, ob ein Kind in die reguläre Klasse wechseln darf. Allerdings wird der Testzeitraum bis zum letzten Schultag verlängert. Umgekehrt gibt es eine Sonderregelung für den Aufstieg aus Deutschförderkursen in die nächste Schulstufe: Beim Ergebnis „Ausreichend“ oder „Mangelhaft“ entscheidet darüber die Lehrerkonferenz.

Schularbeiten finden hingegen keine mehr statt. Auch andere punktuelle Leistungsfeststellungen wie Tests sollen nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Schüler, die eine bessere Note haben wollen, dürfen eine „Wunschprüfung“ absolvieren.

Anders als zuletzt angekündigt können Schüler in Volksschulen doch theoretisch durchfallen: Wie in allen anderen Schularten soll nun gelten, dass sie mit einem Nicht genügend automatisch aufsteigen, bei mehreren Fünfern entscheidet die Lehrerkonferenz darüber.

red, ORF.at/Agenturen

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