Wiener Landes Kinder-und Jugendhilfereferent*innenkonferenz:

Im Flemmings Hotel in der Wiener Josefstadt fand am Freitag und Donnerstag die Wiener Landes Kinder-und Jugendhilfereferent*innenkonferenz unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister und Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr statt.

Geladen waren alle für die Kinder-und Jugendhilfe zuständigen Landesrät*innen der Länder sowie deren Fachreferent*innen.

Beschluss von mehreren relevanten Themen im Kinder-und Jugendbereich

Beschlossen werden konnte unter anderem, dass die ARGE Kinder- und Jugendhilfe eine Schiedsstelle für den Kostenersatz in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe ausarbeiten wird. Weiters wurden von den anwesenden Landesrät*innen oder deren Vertretungen folgende Beschlüsse gefasst:

Da die Länder seit langem eine durchgängige und einheitliche sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen anstreben, wird der zuständige Bundesminister erneut und mit Nachdruck ersucht, eine Möglichkeit der Selbstversicherung auch für Pflegeeltern zu schaffen. Zur Erarbeitung von Umsetzungsmodellen wird die Einrichtung einer Bund-Länder Expertengruppe unter Federführung des zuständigen Ministeriums gefordert.

Ebenso wird der zuständige Bundesminister ersucht, Gespräche bezüglich der Einbeziehung von Findelkindern inkl. anonym geborener Kinder in die gesetzliche Krankenversicherung auf zu nehmen. Auch wenn die Kinder selbstverständlich bestmöglich medizinisch betreut werden, führt dies dennoch dazu, dass Kosten, die normalerweise von der Krankenversicherung getragen werden für diese kleine und besonders schützenswerte Gruppe nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Im Jahr 2018 wurde unter Federführung des Bundeskanzleramtes eine Arbeitsgruppe „Schutzeinrichtung für Opfer von Kinderhandel“ mit Vertreter/innen aus den relevanten Ministerien, den Bundesländern, den Kinder- und Jugendanwaltschaften, internationalen Organisationen, Forschungsreinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen eingerichtet. Diese hat sich darauf verständigt, dass ein Bedarf zur Errichtung einer solchen bundesweit zugänglichen Schutzeinrichtung besteht, um den Opfern von Kinderhandel in Österreich einen ebenso sicheren Zufluchtsort samt Betreuung durch geschultes Personal zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten werden um Information ersucht, wann mit einer Umsetzung der bundesweiten Schutzeinrichtung für Kinder/Jugendliche, die von Kinderhandel im Bundesgebiet Österreich betroffen sind, zu rechnen ist.

 

 

 

(Stadt Wien)

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